Chemikalienrecht

Die Vermarktung von Stoffen und Gemischen ist seit vielen Jahren verbunden mit wachsenden chemikalienrechtlichen Vorgaben auf EU-Ebene, gesteuert durch die Europäische Chemikalienagentur ECHA und ergänzt um daraus abgeleitete nationale Vorgaben.

Mit der EU-Verordnung CLP (VO (EU) 1272/2008) wurde ein neues EU-einheitliches System der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen definiert.

Die EU-Verordnung REACH (VO (EU) 1907/2006) definiert Prozesse, die für den Import aus Nicht-EU-Ländern (und die Herstellung über chemische Synthesen) gelten. Als zentraler Prozess ist hier die Registrierung von Stoffen etabliert worden. Wir haben seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung mehr als 60 Stoffe registriert, um diese Produkte für unsere Kunden verfügbar zu halten. Auch unsere Tochtergesellschaften sind an diesen Prozessen beteiligt. Sie finden unsere aktuelle REACH-Broschüre hier!

Zur Umsetzung der Anforderungen beider zentraler (und weiterer) Regulierungen nutzen wir moderne und digitale Systeme, die uns ermöglichen, z.B. Sicherheitsdatenblätter zu unseren Produkten rechtsicher und zeitnah zu erstellen und automatisiert zu versenden.

Die im Rahmen des EU-Green-Deal entwickelten neue Chemikalienstrategie wird das EU-Chemikalienrecht ein weiteres Mal nachhaltig anpassen. Wir verfolgen die Entwicklung dazu aufmerksam und sind bereits dabei, Prozesse und Produkte dahingehend anzupassen.

Aber auch andere Länder (Nicht-EU) entwickeln ihr Chemikalienrecht weiter (z.B. Korea (K-REACH), Türkei (KKDIK), UK (UK-REACH) etc.).

Wir haben alle diese chemikalienrechtlichen Entwicklungen im Blick sorgen dafür, dass unsere Produkte auch in diesen Regionen vermarktet werden können.